Impressum

Stammdaten

Zuständige Behörde: Stadt Wolfsburg
Handelsregister: Amtsgericht Braunschweig, HRA 100067
Umsatzsteuer - Identifikationsnummer: DE198700516
Persönlich haftende Gesellschaft:
Zweirad Schael Verwaltungs GmbH, HRB 204794
Finanzamt Gifhorn Steuer-Nr. 19/201/44908
Geschäftsführer: Georg v. Cramer + Annemarie Korn

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Fritz Schael GmbH & Co.KG, Kleiststr. 5, 38440 Wolfsburg

 

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Warenkäufe in unserem Fahrradfachhandel. Die Bedingungen für unsere Werkstattleistungen finden Sie im Anschluß.

 

1. Kaufpreis; Eigentumsvorbehalt bei Kaufpreisfinanzierung

 

1.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen.

 

1.2 Im Falle einer Kaufpreisfinanzierung behalten wir uns bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und aller etwaigen Nebenkosten das Eigentum an den von uns gelieferten Waren vor. Sollten Sie eine Zahlung nicht oder nicht rechtzeitig leisten, können wir im Falle einer Kaufpreisfinanzierung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag mit Ihnen zurücktreten.

 

1.3 Haben wir mit Ihnen eine Lieferzeit von mehr als vier Monaten vereinbart, können wir bei einer nachgewiesenen, von uns nicht beeinflussbaren Steigerung von Herstellungs-, Einkaufs- und Transportkosten den vereinbarten Preis um die Steigerung erhöhen.

 

2. Mängel, Garantien

 

2.1 Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln, die dem Kunden bei Vertragsabschluss oder bei Entgegennahme/Abnahme bekannt waren, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kunde hat sich seine Rechte ausdrücklich vorbehalten.

 

2.2 Bei neuen Sachen haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Dazu gehört auch, dass wir eine Leistung verweigern können, wenn uns der Kunde trotz einer Anforderung unsererseits die beanstandete Ware nicht zur Überprüfung zur Verfügung stellt. Eine Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Kunden durch Nachbesserung oder Nachlieferung Wir weisen darauf hin, dass wir die vom Kunden gewählte Form der Nacherfüllung ablehnen können, wenn diese unmöglich oder im Hinblick auf den Mangel unverhältnismäßig ist.

 

2.3 Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist für Nacherfüllungsansprüche und die Ausübung eines Rücktrittsrechts wegen Mängeln bei gebrauchten Sachen ein Jahr ab Übergabe. Diese Verkürzung gilt nicht für Mängel, die wir arglistig verschwiegen haben oder die eine Beschaffenheit der Ware betreffen, für die wir eine Garantie übernommen haben. Sie gilt ferner auch nur dann, wenn wir die Verkürzung mit einem Kunden gesondert vereinbart haben.

 

2.4 Die in Auftragsbestätigungen, Prospekten oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen stellen keine Garantien im Sinne der §§ 443, 444 BGB dar. Garantieerklärungen und zugesicherte Eigenschaften liegen nur dann vor, wenn sie von uns ausdrücklich als solche abgegeben werden oder in den Produktunterlagen als solche bezeichnet werden.

 

3. Haftung auf Schadens- und Aufwendungsersatz

 

3.1 Im Falle der leichten Fahrlässigkeit haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung durch uns Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen). Unsere Haftung und die unserer Erfüllungsgehilfen ist in diesem Fall auf Ersatz der vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden und Aufwendungen beschränkt.

 

3.2 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -begrenzungen gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Desgleichen haften wir bei grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln ebenfalls unbeschränkt.

 

3.3 Im Falle des Verkaufs einer gebrauchten Sache ist unsere Haftung auf ein Jahr ab Übergabe beschränkt. Dies gilt nicht für einen Aufwendungsersatz im Zusammenhang mit der Geltendmachung eines Gewährleistungsfalls; hier gelten die Regelungen in
Ziff. 2.3.

 

 4. Außergerichtliche Streitbeilegung

 

An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht nicht.

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR WERKSTATTLEISTUNGEN

der Fritz Schael GmbH & Co.KG

 

1. Anwendungsbereich

Unsere Werkstattbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkstattleistungen mit unseren Kunden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sowie Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, wenn wir sie ausdrücklich anerkannt haben.

 

2. Vertragsabschluss

2.1 Ein Vertrag kommt durch Auftragserteilung durch den Kunden und Annahme des Auftrags durch uns zustande.

2.2 Wir behalten uns im Einzelfall vor, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

 

3. Preise

3.1 Unsere Leistungen berechnen wir nach der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste.

3.2 Bei absehbaren größeren Reparaturleistungen oder auf Kundenwunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag. Diesen erstellen wir bestmöglich, übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit. Ergibt sich bei der Durchführung des Auftrags, dass weitere Arbeiten bzw. Ersatzteile erforderlich werden, sind diese zusätzlichen Kostenpositionen ebenfalls zu vergüten. Wir werden bei einer erkennbar werdenden Überschreitung der Gesamtsumme des Kostenvoranschlags unverzüglich darauf hinweisen. In diesem Fall steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zu kündigen. Bereits von uns erbrachte Leistungen sind allerdings zu bezahlen.

 

4. Fertigstellungstermin

4.1 Fertigstellungstermine sind nur verbindlich, wenn wir dies mit dem Kunden ausdrücklich vereinbart haben. Auch im Falle eines verbindlichen Fertigstellungstermins sind wir nicht für Verzögerungen verantwortlich, die sich aus einer Änderung oder Erweiterung des Arbeitsumfangs ergeben und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren. Wir nennen in diesem Fall unserem Kunden einen neuen Fertigstellungstermin.

4.2 Nach Mitteilung der Fertigstellung ist der Kunde verpflichtet, das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand innerhalb von zwei Wochen bei uns abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist sind wir berechtigt, angemessene Lagerkosten zu berechnen, die von uns nach billigem Ermessen festgesetzt und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden können. Nach Ablauf eines Jahres nach Mitteilung der Fertigstellung sind wir berechtigt, das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nach eigenem Ermessen zu verwerten, wenn der Kunde es innerhalb dieser Zeit trotz mindestens dreimaliger Aufforderung nicht abgeholt hat. Den nach Abzug unserer sämtlichen Zahlungsansprüche gegen den Kunden (insbesondere auf Zahlung unserer Vergütung und der aufgelaufenen Lagerkosten) etwaig verbleibenden Resterlös aus der Verwertung kehren wir an den Kunden aus, wenn er dies verlangt.

4.3 Wird auf Wunsch des Kunden eine Auslieferung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands nach Fertigstellung an den Kunden vereinbart, erfolgt diese kostenpflichtig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Die Kosten für die Anlieferung werden individuell auf Kundenanfrage ermittelt und vereinbart. Wir sind nicht verpflichtet, dem Kunden eine Auslieferung anzubieten.

 

5. Zahlung

5.1 Unsere Rechnungsbeträge sind unmittelbar bei Abholung des Fahrrads bzw. bei Auslieferung ohne Abzug in bar fällig. Sofern der Kunde trotz der Fertigstellungsanzeige durch uns das Fahrrad oder den sonstigen Auftragsgegenstand nicht binnen der in Ziffer 4.2 genannten Frist abholt, übersenden wir dem Kunden eine Rechnung. Diese ist unverzüglich nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

5.2 Wegen unserer Forderungen aus dem uns erteilten Auftrag steht uns - unbeschadet des gesetzlichen Werkunternehmerpfandrechts gemäß § 647 BGB - ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in unseren Besitz gelangten Gegenständen zu. Dieses Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher für den Kunden durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Lieferungen oder Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen.

5.3 Soweit von uns eingebaute Zubehörteile oder Ersatzteile nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstands geworden sind, behalten wir uns das Eigentum daran bis zur vollständigen, unanfechtbaren Bezahlung der Rechnung vor. Ausbauteile, die von uns gegen Austauschteile ersetzt wurden, werden unser Eigentum.

 

6. Mängel, Schadensersatz

6.1 Ansprüche des Kunden wegen Mängeln an den von uns erbrachten Werkleistungen verjähren in einem Jahr ab Abholung/Anlieferung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands. Dies gilt nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben. Außerdem gilt diese Verkürzung nicht, soweit hinsichtlich des Mangels die gesetzlichen Regelungen über die Mängelgewährleistung bei Kaufverträgen Anwendung finden.

6.2 Offensichtliche Mängel an den Leistungen oder den Ersatzteilen müssen vom Kunden innerhalb von 14 Tagen nach Anlieferung/Abholung des Fahrrads oder des sonstigen Auftragsgegenstands gerügt werden. Wir sind bei Vorliegen eines Mangels zunächst zu zwei Nachbesserungsversuchen berechtigt, sofern wir keine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen haben. Mangelbeseitigungsmaßnahmen einschließlich des Einbaus von Austauschteilen erfolgen ausschließlich in Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtungen für die ursprüngliche Leistung. Unbeschadet sonstiger Gewährleistungsrechte des Kunden in Bezug auf die ursprüngliche Leistung entstehen im Fall von etwaigen Mängeln der Mangelbeseitigungsmaßnahme selbst (einschließlich Mängeln an den Austauschteilen) keine Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieser Mängelbeseitigungsmaßnahmen. Die Gewährleistungsfrist wird insoweit nicht neu in Gang gesetzt.

6.3 Die vorstehenden Regelungen gelten grundsätzlich nicht für Schadensersatzansprüche und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden wegen Mängeln. Für diese gelten vielmehr die Regelungen gemäß Ziffer 7.

 

7. Haftung

7.1 Wir haften grundsätzlich nicht für Schäden oder Aufwendungen, die aufgrund von einfacher Fahrlässigkeit (auch unserer Erfüllungsgehilfen) verursacht wurden. Dies gilt nicht für Ansprüche des Kunden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung durch uns der Kunde daher regelmäßig vertrauen darf.

7.2 Wir haften nicht im Falle nicht vorhersehbarer Schäden und Aufwendungen, die durch uns oder unsere Erfüllungsgehilfen verursacht wurden.

7.3 Soweit bei einfacher Fahrlässigkeit der Haftungsausschluss gemäß Ziffer 7.1 nicht eingreift, ist unsere Haftung für sämtliche Schadensersatzansprüche und/oder Aufwendungsersatzansprüche auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und Aufwand begrenzt.

7.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht für die Haftung aus der Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Desgleichen haften wir bei grober Fahrlässigkeit und vorsätzlichem Handeln ebenfalls unbeschränkt.

 

8. Außergerichtliche Streitbeilegung

An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Eine Verpflichtung zu einer solchen Teilnahme besteht nicht.

 

 

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Gestaltung und technische Umsetzung

Carsten Schober VINTSPIL.grafik

www.vintspil.de

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Fritz Schael GmbH & Co.KG

Zweiradmeisterbetrieb seit 1931


Kleiststraße 5

38440 Wolfsburg


Öffnungszeiten

Geschlossen   Montag:     Ruhetag
Geöffnet   Dienstag - Freitag:     10 - 18 Uhr
Geöffnet   Samstag:     10 - 16 Uhr

 

    

 

 

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